WORTE VERGEHEN,
DER SCHMERZ BLEIBT.

Das neue Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung :

“ Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung.  Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind Unzulässig.” 

( Änderung § 1631 Abs.”BGB )

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